
Insbesondere die Einführung des Dieselfahrverbotes sei in diesem Zusammenhang
unverhältnismäßig, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion Thomas Gerster.
Durch die Einführung des Dieselfahrverbotes auf der Rheinachse zeige die Dezernentin, dass es ihr entgegen anderslautender früherer Äußerungen nicht darum gehe, ein Dieselfahrverbot zu verhindern. Mit dieser Maßnahme zeige sie, dass Sie es darauf anlege, Kfz aus der Innenstadt zu verbannen. Eine Senkung der Stickoxidwerte sei vor allem durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses zu erreichen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum Eder es bislang versäumt habe, den allmorgendlichen Stau durch eine Verbesserung der Situation am Kasteler Kreisel bei ihrem Parteifreund und Amtskollegen, dem Wiesbadener Verkehrsdezernenten Kowohl einzufordern.
Auch die Einführung einer Grünen Welle sei von Eder bislang immer verhindert worden, solle nun aber – allerdings nur unter Einführung von Tempo 30 – endlich kommen. „Statt rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen um die Belastung zu senken, hat die Verkehrsdezernentin so lange gewartet, bis ein Dieselfahrverbot als letztes Mittel unabweichbar erscheint“, so Gerster. „Die Einführung des Dieselfahrverbotes zum jetzigen Zeitpunkt ist nur einem durch nicht gerechtfertigten vorauseilendem Gehorsam zu erklären,“ so Gerster weiter. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nicht das Ergebnis der anhängigen Klage abgewartet werde. Die Gerichte stünden den Ansinnen der Umwelthilfe schließlich in
der letzten Zeit zunehmend zurückhaltender gegenüber.
Auch der Umfang des einzuführenden Tempolimits sei absolut unverhältnismäßig. Während andere Städte zunächst lediglich Dieselfahrzeuge bis zur Schadensklasse 4 in das Fahrverbot einbezögen, habe Eder direkt auch die saubereren Fahrzeuge der Klasse 5 in Mithaftung genommen. „Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass die Bürger nur soweit belastet werden, wie es unbedingt erforderlich ist. Es gibt keinerlei Grund direkt die große Keule herauszuholen“, erklärt Gerster. Gänzlich unsinnig sei das für Kaiserstraße und Rheinstraße
vorgesehene Tempolimit von 30 km/h. Sämtliche Untersuchungen – selbst die von der Verkehrsdezernentin zitierte des Umweltbundesamtes – sähen keinerlei Verbesserung in der NOx-Bilanz durch Tempo30, da Motoren regelmäßig bei 50-60km/h am effektivsten verbrennen und somit weniger Stickoxide ausstoßen. Lediglich eine – bei gleichzeitiger Verstetigung des Verkehrsflusses – eingeführte Tempo 30-Regelung führte bei den Messungen zu Verbesserungen, wobei dies auf die Verstetigung zurückzuführen sei, die man aber auch bei Tempo 50 erreichen könne. Eine Einführung von Tempo 30 auf den vorgesehenen Strecken führe daher – isoliert betrachtet eher zu einer Erhöhung der Stickoxidwerte.
„Die geplanten Maßnahmen sind unnötig, unverhältnismäßig und sogar kontraproduktiiv. Es gibt keinerlei Grund, diese einzuführen,“ so Gerster.
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